Das ursprüngliche EEG trat am 1. April 2000 in Kraft.
In diesem Gesetz festgehalten sind die Einspeisevergütungen in das öffentliche Stromnetz von Stromerzeugung aus regenerativen Energien insbesondere durch Solarstrom.
Ziel dieses Gesetzes ist :
- Förderung und Entwicklung der Branche Erneuerbare Energien
- Reduzierung des CO² Ausstoßes bei der Stromerzeugung
- Ausstieg aus der Atomenergie
- Abkehr von nicht erneuerbaren Energien wie Öl, Gas und Kohle.
Novellierung des EEG-Gesetztes zum 1.1.2009.
Für Solaranlagen aus dem Jahr 2009 gelten nachstehend aufgeführte Einspeise-vergütungen :
Anlage auf oder an Gebäuden bis zu
Einer Leistung von 30 kW 43,01 Cent / kWh
Einer Leistung von 31 100 kW 40,91 Cent / kWh
Einer Leistung ab 100 kW 39,58 Cent / kWh
Einer Leistung ab 1000 kW 33,00 Cent / kWh
Anlage Eigenverbrauch bis 30 kW 25,01 Cent / kWh
(Kosten Eigenverbrauch berücksichtigen)
Bei Freilandanlagen gilt eine Einspeisevergütung von 31,94 Cent / kWh
Ab 1.1.2009 müssen alle ans Netz gehende Anlagen bei der Bundesnetzagentur gemeldet werden !
Es ergeben sich so unter berücksichtigung der oben genannten Vergütungsleistungen folgende Musterrechnungen:
Musteranlagen Stand September 2009
Anlage 5,04 kWp
- 28 Module Fabrikat Yingli
- 2 Wechselrichter SMA
- einschl. Montage und Elektroanschluß
- Investition 16320,00 €
- Finanzierung 4,2% Laufzeit 11 Jahre
- Ertrag nach 20 Jahren 22250,00 €
- CO2 einsparung 88000 kg in 20 Jahren
Anlahge 9,9 kWp
- 55 Module Fabrikat Yingli
- 1 Wechselrichter SMA
- einschl. Montage und Elektroanschluß
- Investition 29850,00 €
- Finanzierung 4,2% Laufzeit 10 Jahre
- Ertrag nach 20 Jahren 49710,00 €
- CO2 einsparung 172740 kg in 20 Jahren
Anlage 21,42 kWp
- 119 Module Fabrikat Yingli
- 4 Wechselrichter SMA
- einschl. Montage und Elektroanschluß
- Investition 62370,00 €
- Finanzierung 4,2% Laufzeit 9 Jahre
- Ertrag nach 20 Jahren 113510,00 €
- CO2 einsparung 373740 kg in 20 Jahren